Gesetzesänderungen

„COVID-19-Pandemie“: Zulässigkeit des fünfmaligen unvorhersehbaren Überschreitens bei Minijobs

Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 [Sozialschutz-Paket] vom 27.3.2020, BGBl. I 2020, 575; Verlautbarung des GKV-Spitzenverbandes über „vorübergehendes unvorhersehbares Überschreiten der Entgeltgrenze für kurzfristige Beschäftigungen vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020“ vom 30.3.2020; FAQ zum Coronavirus, Die Minijobzentrale, https.//blog.minijob-zentrale.de/2020/03/31/faq-zum-coronavirus-was-minijobber-und-deren-Arbeitgeber-jetzt wissen-müssen/
Inhalt

Der GKV-Spitzenverband hat seine Verlautbarungen für die Regeln bei kurzfristigen Beschäftigungen für den Zeitraum vom 1.3.2020 bis 31.10.2020 hinsichtlich des vorübergehenden unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze aufgrund der Corona-Krise überarbeitet.