Gesetzesänderungen

„COVID-19-Pandemie“: Kug - Verbesserungen wegen der sog. „Corona-Krise“

Koalitionsausschuss vom 22.4.2020 „Erhöhung des Kurzarbeitergeldes“
Inhalt

Mit Wirkung ab dem 22.4.2020 hat die Bundesregierung die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (Kug) in Abhängigkeit der Kug-Dauer erhöht. Die Erhöhung tritt ein, wenn mindestens 50 % weniger Arbeit vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer abgerufen wird.