Corona-Sofortmaßnahme: Antrag auf pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für das Jahr 2019 (pauschal ermittelter Verlustrücktrag aus dem Jahr 2020)
BMF-Schreiben vom 24.4.2020, IV C 8 - S 2225/25/10003
Inhalt
Das Bundesfinanzministerium (BMF) setzt die politischen Vorgaben zur Abwehr der Steuerbelastung dergestalt um, dass nunmehr ein pauschal ermittelter Verlustrücktrag aus dem Jahr 2020 mindernd für die festgesetzten Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer (inkl. Zuschlagsteuern) in das Jahr 2019 zurückgetragen werden kann.