Rechtsprechungs-Info

Bürgschaftsregresszahlung: Einkunftserzielungsabsicht bei unentgeltlicher Bürgschaft (?)

BFH vom 01.07.2025, VIII R 3/23, BStBl. II 2025, 739; Rechtsprechungsaufhebung: FG Nürnberg vom 18.11.2021, 4 K 519/18, EFG 2023, 1128, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat erklärt, dass die Einkunftserzielungsabsicht für Verluste aus dem Ausfall einer Bürgschaftsregressforderung bei einer unentgeltlichen Bürgschaftsübernahme unter fremden Dritten widerlegbar zu vermuten ist.
Diese Einkunftserzielungsabsicht ist erst dann widerlegt, wenn die Bürgschaft ohne jeglichen wirt-schaftlichen Hintergrund hingegeben worden ist.