Rechtsprechungs-Info

Bürgschaftsregresszahlung: Anteiliger oder vollständiger Verlust aus Kapitalvermögen

BFH vom 20.06.2023, IX R 2/22; Rechtsprechungsbestätigung: FG Düsseldorf vom 11.11.2021, 14 K 2330/19 E, EFG 2022, 394, rkr.

Inhalt

Der BFH hat die Ermittlung des Regressverlustes konkretisiert. Verbürgen sich mehrere Gesellschafter für dieselbe Gesellschaftsschuld, kann der über seinen Anteil hinaus in Anspruch genommene Bürge den Ausfall seiner gegen die Gesellschaft gerichteten Regressforderungen nur dann in voller Höhe geltend machen, wenn feststeht, dass die Ausgleichsforderung gegen den Mitbürgen (i) nicht realisierbar und damit (ii) wertlos ist.