Rechtsprechungs-Info

Bruchteiler als vorsteuerabzugsberechtigter Leistungsempfänger

BFH vom 28.8.2014, V R 49/13, BFH/NV 2015, 128; Andere Auffassung: A. 15.2 Abs. 16 Sätze 6 und 7 UStAE
Inhalt

Die unentgeltliche Überlassung eines in Bruchteilsgemeinschaft erworbenen Gegenstandes an einen der Bruchteiler begründet weder eine eigenständige Rechtspersönlichkeit noch eine wirtschaftliche Tätigkeit der Gemeinschaft.