Bilanzierungskonkurrenz: Zuordnungskriterien zwischen zwei Sonderbetriebsvermögen
BFH vom 19.09.2024, IV R 5/20; Rechtsprechungsaufhebung: FG Baden-Württemberg vom 16.12.2019, 1 K 2182/18, nrkr.
Inhalt
Bisher hat der BFH für den Fall der mittelbaren mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung entschieden, dass die bilanziellen Grundsätze der Betriebsaufspaltung, d. h. „Eigenbetriebsvermögen“ Vorrang haben vor dem Ausweis als Sonderbetriebsvermögen.
Zwischenzeitlich hat der BFH für die Zuordnungsentscheidung bei Bilanzierungskonkurrenzen zwischen Sonderbetriebsvermögen entschieden, dass (i) zeitliche und (ii) qualitative Kriterien heranzuziehen sind.
Jetzt hat BFH erklärt, dass an erster Stelle die zeitliche Abfolge der Bilanzierung heranzuziehen ist. Nur bei zeitgleichem Auftritt beider Kriterien treten die qualitativen Kriterien an die erste Stelle.