Bilanzierung: Aktivierungsverbot bei bestrittener vertraglicher Forderung
FG Münster vom 26.03.2025, 7 K 2394/20 E, G, EFG 2025, 923, nrkr.
Inhalt
Das FG Münster hat erklärt, dass ein Aktivierungsverbot bei unterjährig in der Buchführung im Rahmen eines gegenseitigen Vertrages gewinnwirksam eingebuchten Forderungen noch in (demselben) Wirtschaftsjahr ernsthaft seitens des Kunden bestritten werden müssen. Das Vorsichtsprinzip gebietet es, dass bei vollständig bestrittenen Forderungen, eine Aktivierung zu unterbleiben hat, bis hierüber rechtskräftig entschieden oder die Forderung anerkannt worden ist.