Finanzgerichts-Info

Bilanzierung: Aktivierungsverbot bei bestrittener vertraglicher Forderung

FG Münster vom 26.03.2025, 7 K 2394/20 E, G, EFG 2025, 923, nrkr.

Inhalt

Das FG Münster hat erklärt, dass ein Aktivierungsverbot bei unterjährig in der Buchführung im Rahmen eines gegenseitigen Vertrages gewinnwirksam eingebuchten Forderungen noch in (demselben) Wirtschaftsjahr ernsthaft seitens des Kunden bestritten werden müssen. Das Vorsichtsprinzip gebietet es, dass bei vollständig bestrittenen Forderungen, eine Aktivierung zu unterbleiben hat, bis hierüber rechtskräftig entschieden oder die Forderung anerkannt worden ist.