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Bewirtungsaufwendungen: Verweildauergewinnung und Alkoholausschank führt zur partiellen Nichtabzugsfähigkeit

FG München vom 09.03.2021, 6 K 2915/17, nrkr.; FG Köln vom 29.04.2021, 10 K 2648/20, rkr.; Nichtzulassungsbeschwerde: BFH Az. XI B 54/21
Inhalt

Die Judikatur hat die Abgrenzung der voll abzugsfähigen Aufwendungen für „übliche Gesten der Höflichkeit“ weiter ausdefiniert.