Bewirtungsaufwendungen: Cateringaufwendungen am Filmset
FG Köln vom 6.9.2018, 13 K 939/13, EFG 2019, 55, nrkr.
Inhalt
Kosten, die ein Filmproduktionsunternehmen für unentgeltlich ausgegebene Speisen und Getränke für die am Drehort beschäftigten Personen aufwendet, sind nur zu 70 % abzugsfähige Bewirtungsaufwendungen, soweit diese Speisen und Getränke auf Personen außerhalb des Beschäftigungsverhältnisses entfallen.