BewG-Änderung: Immobilienwerterhöhung bei der Ermittlung des Gebäudesachwerts
Entwurf eines Jahressteuergesetzes [JStG 2022] vom 16.09.2022, BR-Drs. 457/22
Inhalt
Im Rahmen der Ermittlung des Gebäudesachwerts plant der Steuergesetzgeber drei werterhöhende Berechnungsänderungen: (1) Veränderung bei der Alterswertminderung, (2) Änderung beim Multiplikator im Sachwertfaktor und (3) Neueinführung eines Regionalfaktors.