Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexÄnpG) vom 22.12.2014, BGBl. I 2014, 2417
Inhalt
Bisher hatte der BFH zwei wesentliche Verbesserungen beim steuerpflichtigen Arbeitslohn bezüglich Betriebsveranstaltungen veröffentlicht: (1) Die Kosten der Betriebsveranstaltungen sind aufzuteilen in Teilnehmerkosten (Einbezug beim geldwerten Vorteil: Konsumkosten) und Arbeitgeberkosten. (2) Es sind die direkten Arbeitnehmerkosten als geldwerter Vorteil anzusetzen. Die Kosten einer Begleitperson sind außer Acht zulassen, wenn die Teilnahme auch im Sinne des Arbeitgebers – z. B. besseres Betriebsklima – steht.Jetzt sind diese Anwendungsregeln kassiert worden. Neue Anwendungsregeln sind anzuwenden.