Rechtsprechungs-Info

Betriebsprüfung: Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers „nach GDPdU“

BFH vom 07.06.2021, VIII R 24/18, BStBl. II 2023, 63; Rechtsprechungsbestätigung: FG München vom 27.06.2018, 1 K 2318/17, EFG 2018, 1845, rkr.; BMF-Schreiben vom 16.07.2001, IV D 2 – S 0316/136/01, BStBl. I 2001, 415
Inhalt

Die Aufforderung der Finanzverwaltung gegenüber einem EÜR-ler zu Beginn der Außenprüfung einen Datenträger „nach GDPdU“ zur Verfügung zu stellen, ist als unbegrenzter Zugriff rechtswidrig. Eine solche Aufforderung ist zudem unverhältnismäßig, wenn dabei nicht sichergestellt ist, dass bei Berufsgeheimnisträgern ein geschützter Rahmen durch Datenauswertung in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen oder in den Diensträumen der Finanzverwaltung gewahrt wird.