Betriebsausgabenabzug: Anwendungsverbot und Anwendungsregel für Berufskleidung und im Beruf getragene bürgerliche Kleidung
BFH vom 16.03.2022, VIII R 33/18, BStBl. II 2022, 614
Inhalt
Abzugsfähige typische Berufskleidung von Einzelunternehmern und Mitunternehmern bedarf jetzt die Erfüllung bestimmter Regeln. Gestellt ein Arbeitgeber auch im Privatleben nutzbare Kleidung ist zwar abzugsfähiger Personalaufwand gegeben, aber auch steuer- und beitragspflichtiger Sachlohn gegenüber dem Arbeitnehmer.