Betriebsaufspaltung: Sachliche Verflechtung bei Büroräumen
BFH vom 29.11.2017, X R 34/15, BFH/NV 2018, 623; Rechtsprechungsaufhebung: FG Köln vom 27.8.2015, 15 K 2410/15, EFG 2016, 286, nrkr.
Inhalt
Büroräume sind im Regelfall als wesentliche Betriebsgrundlage anzusehen. Dabei können die Büroräume im Eigentum des Gesellschafters oder aber aus eigenem Nutzungsrecht des Gesellschafters überlassen werden.