Betriebsaufspaltung: Beratungsbedarf in Fällen mit einem Nur-Besitzgesellschafter
BFH vom 28.05.2020, IV R 4/17, BStBl. II 2020, 710; Wachter in „Steuerrechtliche Betriebsaufspaltung und § 181 BGB“, DB 2020, 2648
Inhalt
Der BFH hat bestätigt, dass die für eine Betriebsaufspaltung notwendige personelle Verflechtung nicht schon dadurch verhindert werden kann, dass bei einer Besitz-GbR mit nur einem Nur-Besitzgesellschafter das Einstimmigkeitsprinzip vereinbart wird.