Rechtsprechungs-Info

Betriebliche Altersversorgung: Abgrenzung von Alt- und Neuzusagen bei Direktversicherungen

BFH vom 01.09.2021, VI R 21/19, BStBl. II 2022, 233; Rechtsprechungsaufhebung: FG Sachsen-Anhalt vom 11.04.2019, 1 K 719/18, EFG 2019, 1370, nrkr.
Inhalt

Die Abgrenzung zwischen einer (i) Alt- gegenüber einer (ii) Neuzusage erfolgt anhand des Zeitpunkts, an dem eine arbeitsrechtliche Verpflichtungserklärung des Arbeitgebers eingetreten ist.