Rechtsprechungs-Info

Besonderheit: Anwendung der erweiterten Gewerbesteuerkürzung bei ausschließlich grundbesitzender Betriebsverpachtung

BFH vom 30.10.2024, IV R 19/22; Rechtsprechungsaufhebung: FG Düsseldorf vom 22.06.2022, 2 K 2599/18 G

Inhalt

Der BFH hat entschieden, dass „eigener Grundbesitz“ bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung auch vorliegt, wenn sich der Grundbesitz nicht im Gesamthandsvermögen der gewerbesteuerpflichtigen Personengesellschaft befindet, sondern zum Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters gehört.