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Besonderes Kirchgeld: Vermeidung oder Sonderausgabenabzugsfähigkeit

Sächsisches FG vom 23.2.2016, 3 K 502/13, LEXinform: 5018903, rkr.; FG Hamburg vom 31.3.2016, 3 K 167/15, LEXinform: 0444293, rkr.; Schneider Team, Praxistipp „Besonderes Kirchgeld“, Stbg 2016, 121.
Inhalt

Einzelne Bundesländer erheben ein besonderes Kirchgeld, wenn nur ein Ehegatte bzw. Lebenspartner einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört.