Gesetzesänderungen

Besondere Rechnungsstellung

Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (UStAVermG) vom 11.12.2018, BGBl. I 2018, 2338; BMF-Schreiben vom 14.12.2018, III C 3 – S 7117-j/18/10002
Inhalt

Mit Wirkung vom 1.1.2019 sind die ergänzenden Regelungen über die Rechnungsstellung anzuwenden, die im Mitgliedstaat der Identifizierung des Lieferers bzw. Leistungserbringers gelten, der an den besonderen Besteuerungsverfahren teilnimmt.