Die Zahlungsdienstleister, die im Inland Zahlungsdienste erbringen, werden verpflichtet, bei grenz-überschreitenden Zahlungen bestimmte Aufzeichnungen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen vorzunehmen und diese Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.