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Beseitigung von Mieterschäden als sofort abzugsfähiger Aufwand

FG Düsseldorf vom 21.1.2016, 11 K 4274/13 E, EFG 2016, 630, nrkr.; Revision: BFH Az. IX R 6/16; BFH vom 14.6.2016, IX R 15/15, BFH/NV 2016, 1621; BFH vom 14.6.2016, IX R 22/15, BFH/NV 2016, 1623; Dürr in „Aufwendungen für die Beseitigung nachträglicher Schäden: Sofort abzugsfähiger Aufwand oder abschaffungsnahe Herstellungskosten?“, DB 2016, 2380; Günther in „Aufwendungen zur Beseitigung nach Erwerb eingetretener Schäden als anschaffungsnaher Aufwand?“, EStB 2016, 232
Inhalt

Aufwendungen des Vermieters zur Beseitigung von Schäden, die der Mieter nach Erwerb einer Eigentumswohnung verursacht hat, sind keine anschaffungsnahen Herstellungskosten, sondern als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten (Erhaltungsarbeiten) abzugsfähig.

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