Jahressteuergesetz 2020 [JStG 2020] vom 21.12.2020, BGBl. I 2020, 3096
Inhalt
Die Neuausrichtung der Abzugsbeschränkung von Schulden und Lasten soll eintreten, wenn Nachlassverbindlichkeiten und andere geltend gemachte Pflichtteilsansprüche zum Nachlass gehören und ganz oder teilweise steuerbefreiten Vermögensgegenständen zugeordnet werden können.