Bescheinigung für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen
BMF-Schreiben vom 10.04.2026, III C 3 - S 7279/00059/002/091
Inhalt
Die Finanzverwaltung hat eine neue Bescheinigung „USt 1 TG“ für den Nachweis der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei (a) Bauleistungen und/oder bei (b) Gebäudereinigungsleistungen neu bekannt gegeben. Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster beruhen auf redaktionellen Änderungen, dem Wegfall des Feldes für das Dienstsiegel sowie dem Wegfall des Zusatzes „dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung ist auf längstens drei Jahre zu beschränken. Die Bescheinigung kann nur mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder zurückgenommen werden.