Finanzverwaltungs-Info

Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland

BMF-Schreiben vom 10.04.2026, III C 3 - S 7279/00084/001/037

Inhalt

Die Finanzverwaltung hat Bescheinigung („USt 1 TS“) über die Ansässigkeit im Inland neu bekannt gegeben. 
Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster beruhen auf redaktionellen Anpassungen, dem Wegfall des Feldes für das Dienstsiegel sowie dem Wegfall des Zusatzes „dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“. 
Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung ist auf ein Jahr zu beschränken.