Berechnungsfehler: Korrektur des Zinslaufs in einer Zinsberechnung
BFH vom 13.12.2022, VIII R 16/19; Rechtsprechungsbestätigung: FG Köln vom 27.03.2019, 3 K 1602/18, EFG 2020, 565, rkr.
Inhalt
Der BFH hat entschieden, dass eine Berechnungsänderung des Zinslaufs unter Ansatz des besonderen Zinslaufs für „IAB-Hinzurechnungsgewinne“ nur auf Grundlage der allgemeinen Korrekturvorschriften in Betracht kommt.