Beratung

Beratung: Vorsteuerabzugsrecht des Bruchteilsgemeinschafters bzw. Sicherstellung des Vorsteuerabzugs

BFH vom 22.11.2018, V R 65/17, BFH/NV 2019, 359; Rechtsprechungsbestätigung: FG München vom 10.10.2017, 14 K 1548/17, EFG 2016, 1379, rkr.; Nieskoven in „Bruchteilsgemeinschaft ist kein Unternehmer: Die neue BFH-Rechtsprechung und ihre Folgen“, MBP 2019, 85
Inhalt

Wird eine im Bruchteilseigentum befindliche Vermietungsimmobilie durch einen einheitlichen Mietvertrag vermietet, steht den Bruchteilsgemeinschaftern der Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs-/Herstellungskosten der Immobilie nur zu, wenn die Bruchteilsgemeinschafter durch Anmietung von im Bruchteilseigentum stehenden Gegenständen durch die entstandene GbR-Umsätze getätigt werden.