Beratung: Vermeidung eines Geschäftsführergehalts - Reduzierung der Steuerbelastung auf 25 %
JStG 2020 vom 21.12.2020, BGBl. I 2020, 3096
Inhalt
Die Einkünfte als (typisch) stiller Beteiligter im Rahmen der Kapitaleinkünfte sind so gestaltbar, dass ein „eingefrorener“ 25%iger Einkommensteuersatz dauerhaft zur Anwendung kommt. Dabei müssen die Voraussetzungen der Anwendungspflicht zur Individualtarifierung beachtet und durch gestalterische Maßnahmen vermieden werden. Dabei kann die (typisch) stille Beteiligung genutzt werden, um eine 55%ige Steuerlast in eine dauerhaft maximale 25%ige Steuerbelastung umzuwandeln.