Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer: Ablehnung als pauschalversteuerter Minijobber
BFH vom 09.08.2023, VI B 1/23; Rechtsprechungsbestätigung: Sächsisches FG vom 13.12.2022, 3 K 524/22, rkr.
Inhalt
Der BFH hat nochmals klargestellt, dass die lohnsteuerrechtliche Beurteilung nicht ausreichend ist, um eine Anwendbarkeit der Lohnsteuerpauschalierung auszulösen. Die Lohnsteuerpauschalierung für das Arbeitsentgelt richtet sich nach der tatsächlichen Existenz einer bestehenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.