Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht einer Personengesellschaft
BFH vom 20.02.2025, IV R 23/22; Rechtsprechungsaufhebung: FG Berlin-Brandenburg vom 06.09.2021, 10 K 10009/19, nrkr.
Inhalt
Der BFH hat seine Rechtsprechung weiterentwickelt. Für den Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht ist ausschließlich auf die Ebene der gewerblich geprägten, vermögensverwaltenden Personengesellschaft abzustellen. Einen Rückbezug auf die an ihr beteiligten Gesellschafter ist ausgeschlossen. Ein Wechsel im Gesellschafterbestand ist daher im Grundsatz unerheblich.