BEG IV: Verkürzung der Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege
Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) vom 29.10.2024, BGBl. I 2024, Nr. 323
Inhalt
Der Gesetzgeber hat die Verkürzung der Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege umgesetzt. Die Aufbewahrungsfrist wird von bisher zehn Jahren auf acht Jahre herabgesetzt. Auch die Aufbewahrungsfrist für das „Doppel von Rechnungen “ wird von zehn auf acht Jahre reduziert.