Gesetzesänderungen

BEG IV: Verkürzung der Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege

Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) vom 29.10.2024, BGBl. I 2024, Nr. 323

Inhalt

Der Gesetzgeber hat die Verkürzung der Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege umgesetzt. Die Aufbewahrungsfrist wird von bisher zehn Jahren auf acht Jahre herabgesetzt.  Auch die Aufbewahrungsfrist für das „Doppel von Rechnungen “ wird von zehn auf acht Jahre reduziert.