Gesetzesänderungen

BEG IV: Monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vom 23.10.2024, BGBl. I 2024, Nr. 323

Inhalt

Der Schwellenwert ist angehoben worden. Eine monatliche Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung erfolgt nun erst, wenn die Zahllast im vorigen Kalenderjahr mehr als 9.000 € betragen hat.