Gesetzesänderungen BEG IV: Gesamtdifferenzbildung bei der Differenzbesteuerung Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vom 23.10.2024, BGBl. I 2024, Nr. 323 Inhalt Die Wertgrenze zur Anwendung der Gesamtdifferenzbildung beträgt bei der Differenzbesteuerung für den Einkaufspreis eines Gegenstands 750 €. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden