Gesetzesänderungen

BEG IV: Gesamtdifferenzbildung bei der Differenzbesteuerung

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vom 23.10.2024, BGBl. I 2024, Nr. 323

Inhalt

Die Wertgrenze zur Anwendung der Gesamtdifferenzbildung beträgt  bei der Differenzbesteuerung für den Einkaufspreis eines Gegenstands 750 €.