Gesetzesänderungen BEG IV: Aufbewahrung von Rechnungen Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vom 29.10.2024, BGBl. 2024, Nr. 323 Inhalt Die Dauer der Aufbewahrungspflicht für Rechnungen ist auf acht Jahre abgesenkt worden. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden