Gesetzesänderungen

BEG IV: Aufbewahrung von Rechnungen

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vom 29.10.2024, BGBl. 2024, Nr. 323

Inhalt

Die Dauer der Aufbewahrungspflicht für Rechnungen ist auf acht Jahre abgesenkt worden.