Finanzverwaltungs-Info

bAV: Wahlweise Verwendung von vermögenswirksamen Leistungen

BMF-Schreiben vom 8.8.2019, IV C 5 – S 2333/19/10001, BStBl. I 2019, 834; BMF-Schreiben vom 6.12.2017, IV C 5 – S 2333/17/10002, BStBl. I 2018, 147
Inhalt

Zusätzliche vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer für den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung über die Durchführungswege Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung im Rahmen einer Entgeltumwandlung können einkommensteuerfrei sein.