Gesetzesänderungen

Bauleistungen: Elektronische Anmeldung der Bauabzugsteuer

JStG 2022, BGBl. I 2022, 2294

Inhalt

Der Leistungsempfänger muss die Bauabzugsteuer durch eine elektronische Anmeldung fristgerecht nach selbstständiger Berechnung über die digitale Schnittstelle übermitteln. Die Abgabefrist läuft bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats, in dem die Gegenleistung für eine Bauleistung erbracht wurde.