Ausbildung

Bauleistung: Anwendung der Vereinfachungsregelung

Abschn. 13b.2 Abs. 7 Nr. 15 UStAE; SchneiderTeam in Praxistipp „Vereinfachungsregel gem. Abschn. 13b Abs. 7 Nr. 15 UStAE ist nicht zwingend“, Stbg 2018, 361.
Inhalt

Beträgt das (Netto-)Entgelt für den einzelnen Umsatz für Reparatur- und Wartungsarbeiten an Bauwerken oder Teilen von Bauwerken nicht mehr als 500 €, fallen diese Leistungen unter die Bagatellregelung zur Nichtanwendung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft.

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