Rechtsprechungs-Info

Außergewöhnliche Belastungen: Aufwendungen für PID mit nachfolgender künstlicher Befruchtung einer nicht verheirateten und gesunden Frau bei erkranktem Partner

BFH vom 29.02.2024, VI R 2/22, BStBl. II 2024, 514; Rechtsprechungsbestätigung: Niedersächsisches FG vom 14.12.2021, 6 K 20/21, rkr.

Inhalt

Der BFH hat entschieden, dass die Aufwendungen einer gesunden Steuerpflichtigen für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) mit nachfolgender künstlicher Befruchtung aufgrund einer Krankheit ihres Partners als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können. Die Abziehbarkeit schließt auch diejenigen Behandlungsschritte mit ein, die am Körper der nicht erkrankten Steuerpflichtigen vorgenommen werden. Dabei ist ein untrennbarer biologischer Zusammenhang erforderlich. Dieser Abziehbarkeit steht dann nicht entgegen, dass die Partner nicht miteinander verheiratet sind.