Rechtsprechungs-Info

Außergewöhnliche Belastungen: Aufwendungen für eine Liposuktion

BFH vom 23.03.2023, VI R 39/20, BStBl. II 2023, 854; Rechtsprechungsbestätigung: Sächsisches FG vom 10.09.2020, 3 K 1498/18, EFG 2021, 43, rkr.

Inhalt

Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems ohne vorherige Vorlage eines vor den Operationen erstellten (i) amtsärztlichen Gutachtens oder einer (ii) ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen seien.