Außergewöhnliche Belastungen: Aufwendungen für eine Liposuktion
BFH vom 23.03.2023, VI R 39/20, BStBl. II 2023, 854; Rechtsprechungsbestätigung: Sächsisches FG vom 10.09.2020, 3 K 1498/18, EFG 2021, 43, rkr.
Inhalt
Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems ohne vorherige Vorlage eines vor den Operationen erstellten (i) amtsärztlichen Gutachtens oder einer (ii) ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen seien.