Rechtsprechungs-Info

Ausbildungskosten: Sonderausgaben für ein Erststudium und Werbungskosten für ein Master-Studium

BFH vom 12.2.2020, VI R 17/20, BStBl. II 2020, 719; Rechtsprechungsaufhebung: FG Düsseldorf vom 25.11.2011, 1 K 2819/08 F, DStZ 2013, 133, nrkr.
Inhalt

Aufwendungen für ein Erststudium, das eine Erstausbildung vermittelt, sind nach der ab dem Veranlagungszeitraum 2004 anzuwendenden gesetzlichen Grundlage nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet.