Finanzverwaltungs-Info

Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht der digitalen Grundaufzeichnungen

OFD-Verfügung NRW vom 28.7.2015, S 0316-215/0006-St 432a, DB 2015, 2604; BFH vom 16.12.2014, X R 42/13, BStBl. II 2015, 871; Henn in „GoBD-Zweifelsfragen: Erfassung in Grundbüchern oder Grundaufzeichnungen sowie zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen“, DB 2015, 2660
Inhalt

Der BFH hat die Verwaltungsauffassung bestätigt, dass die zu den einzelnen Geschäftsvorfällen bei Einsatz eines PC-Kassensystems (Warenwirtschaftssystem mit integrierten PC-Kassen) erfassten und gespeicherten Einzeldaten aufbewahrungspflichtige digitale Grundaufzeichnungen darstellen.

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