Ausbildung

Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Prüfungspflichten im Handels- und Steuerrecht

Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz) vom 30.6.2017, BGBl. I 2017, 2143; Nöcker in „Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Prüfungspflichten handelsrechtlicher und steuerlicher Art“, AO-StB 2011, 251
Inhalt

Die aktuellen Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Prüfungspflichten im Handels- und im Steuerrecht nach dem zweiten Bürokratieentlastungsgesetz werden in zwei Übersichten dargestellt.