FG Baden-Württemberg vom 15.6.2016, Pressemitteilung Nr. 10/2016; FG Baden-Württemberg vom 12.4.2016, 6 K 2005/11, LEXinform: 5019105, nrkr.; Revision: BFH Az. I R 38/16
Inhalt
Die besonderen Aufzeichnungspflichten für Geschenke, d. h. die einzelne und getrennte buchhalterische Erfassung der Betriebsausgaben, gelten für sämtliche Zuwendungen, die im Rahmen der Geschäftsausübung stattfinden.