Aufteilung eines BP-Mehrergebnisses grundsätzlich nach Gewinnverteilungsschlüssel
FG Baden-Württemberg vom 15.12.2015, 8 K 1961/14, LEXinform: 0443904, nrkr.; Revision: BFH Az. III R 17/15
Inhalt
Der durch eine Betriebsprüfung nachträglich festgestellte Mehrgewinn einer Personengesellschaft ist grundsätzlich allen Gesellschaftern nach dem vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen.