Arbeitszimmerkosten: Aufzeichnungsplichten bei den Gewinneinkünften
BFH vom 24.03.2026, VIII R 6/24; Rechtsprechungsbestätigung: Hessisches FG vom 13.10.2022, 10 K 1672/19, EFG 2024, 1290, nrkr.
Inhalt
Der BFH hat die Aufzeichnungspflicht für Aufwendungen eines häuslichen Arbeitszimmers definiert: Der gesetzlichen angeordneten Aufzeichnungspflicht wird in (a) inhaltlicher und (b) zeitlicher Hinsicht nur genügt, wenn sämtliche Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer und dessen Ausstattung (1) einzeln und (2) zeitnah „in einer besonderen Spalte der Ausgabenaufzeichnungen, zumindest aber gebündelt in einem gesonderten schriftlichen oder digitalen Dokument aufgezeichnet werden“.