Arbeitszimmer: Rechtswidrige, unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Steuerfahnder
BFH vom 12.07.2022, VIII R 8/19; Rechtsprechungsaufhebung: FG Münster vom 11.07.2018, 9 K 2384/17, EFG 2018, 1847, nrkr.
Inhalt
Die unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung als sog. Flankenschutzprüfer zur Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen zu einem häuslichen Arbeitszimmer im Besteuerungsverfahren zur Einkommensteuer ist wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtswidrig, wenn der Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige der Ortsbesichtigung zustimmt und deshalb kein schwerer Grundrechtsangriff vorliegt.