Ausbildung

Arbeitszeiterfassung: Stand der Dinge (Arbeitszeiterfassungssystem)

ArbG Emden vom 20.02.2020, 2 Ca 94/19, ZIP 2020, 109; Methfessel/Weck in „Besteht schon heute eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?“, DB 2020, 1346; Biester-Junker/Kaul in „Arbeitszeiterfassung - was Arbeitgeber wirklich tun müssen“, WPg 2019, 1292; Thüsing in „Arbeitszeiterfassung: Keine Aufzeichnungspflichten unmittelbar aus Art. 31 Abs. 2 GrCh!“, DB 2020, 1343
Inhalt

Der EuGH hat entschieden, dass Arbeitgeber in der EU ein System gegenüber den Arbeitnehmern bereitstellen müssen, um die Arbeitszeiten aller Mitarbeiter erfassen zu können.