Rechtsprechungs-Info

Arbeitslohn: Vertrieb einer Ware oder Dienstleistung zur Gewährung des Rabatt-Freibetrags

BFH vom 26.4.2018, VI R 39/16, BStBl. II 2019, 286; Rechtsprechungsaufhebung: FG Mecklenburg-Vorpommern vom 21.9.2016, 3 K 452/13, n. v., nrkr.; RiBFH Krüger in „Steuerrecht Kompakt“, DB 2018, 2333
Inhalt

Der Rabattfreibetrag gilt ausschließlich für solche Zuwendungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund seines Dienstverhältnisses gewährt. Bei der Zuwendung des Vorteils kann sich der Arbeitgeber aber Dritter bedienen, wenn sie in seinem Auftrag und für seine Rechnung tätig werden.