Rechtsprechungs-Info

Arbeitslohn: Tantiemenzufluss bei verspäteter Jahresabschlussfeststellung

BFH vom 28.4.2020, VI R 44/17, BStBl. II 2021, 392; Rechtsprechungsaufhebung: FG Rheinland-Pfalz vom 24.8.2017, 6 K 1418/14, EFG 2018, 32, nrkr.; BFH vom 28.4.2020, VI R 45/17; Rechtsprechungsaufhebung: FG Rheinland-Pfalz vom 24.8.2017, 6 K 1419/14
Inhalt

Eine verspätete Feststellung des Jahresabschlusses führt auch im Falle eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers nicht per se zu einer Vorverlegung des Zuflusses einer Tantieme auf den Zeitpunkt, zu dem die Fälligkeit bei fristgerechter Aufstellung des Jahresabschlusses eingetreten wäre.