Arbeitgeberunterstützung bei Fort- oder Weiterbildung des Arbeitnehmers
OFD NRW, Kurzinformation ESt Nr. 29/2017 vom 25.10.2017, DB 2017, 2774
Inhalt
Immer häufiger übernehmen Arbeitgeber die Studiengebühren für ein berufs-begleitendes (Zweit-) Studium bzw. die Kosten für eine Fort-/Weiterbildung der Mitarbeiter. Die Besonderheit der Anwendungsfälle liegt beispielsweise darin, dass die Kostenerstattung von Seiten des Arbeitgebers vom erfolgrei-chen Bestehen der Abschlussprüfung abhängig gemacht wird.